Das Gesundheitsministerium des Landes hat am vergangenen Samstag, dem 14.01.2022, einen neuen Erlass zu Absonderungsregelungen herausgegeben. Sie sind auf Grundlage der bundesweit geltenden Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung angepasst worden.
Die vorgesehenen Ausnahmen gelten auch im Hinblick auf die Regelungen in der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes. Gilt die 2G-Plus-Regel, so waren schon bisher Menschen mit einer Auffrischungsimpfung von der Testpflicht bei 2G-Plus-Settings befreit. Diese Befreiung wird nun auf weitere Gruppen ausgedehnt und hat auch Auswirkungen auf den organisierten Sport.
Anliegend übersenden wir Ihnen daher die aktualisierte Übersicht für Sportvereine in Schleswig-Holstein über die Anwendung der 2G-Plus-Regel für Sportstätten (indoor).
Des Weiteren übersenden wir Ihnen zu Ihrer Kenntnis eine aktuelle Übersicht des Gesundheitsministeriums über das richtige Verhalten bzw. Vorgehen beim Auftreten von Symptomen einer COVID-19-Infektion.
Folgend: Übersicht 2G-Plus-Regel (aktualisiert am 17.01.2022) und Quarantäne-Schaubild


Wichtige Links:
Aktuelle Landesverordnung:
Aktuelle Pressemitteilung des Landes:
FAQ-Seite Land:
Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung plus Änderungsverordnung zur SchAusnahmV: