Im Judo gibt es verschiedene Gürtelprüfungen, mit deren Bestehen man berechtigt und ebenso verpflichtet ist einen neuen, höheren Gürtel zu tragen.

Warum überhaupt unterschiedliche Gürtelfarben?

An der Farbe eines Gürtels kann jeder direkt sehen, wie weit ein Judoka in seiner judospezifischen Ausbildung fortgeschritten ist: Je dunkler die Farbe des Gürtels wird, desto mehr Prüfungen hat der Judoka erfolgreich abgelegt und umso mehr Erfahrung besitzt er.

Wie ist die Reihenfolge der Gürtelfarben?

Der Einstieg ins Judo erfolgt mit dem Einstiegsgürtel, den weiß/gelben Gürtel (8. Kyu), der keine separate Prüfung erfordert. Die erste Prüfung berechtigt zum Tragen des gelben Gürtels (7.Kyu). Danach folgen die Gürtelfarben: gelb-orange (6.Kyu), orange (5.Kyu), orange-grün (4.Kyu), grün (3.Kyu), blau (2.Kyu), braun (1.Kyu). Ab den 3. Kyu muss zudem eine einstudierte Bewegungsfolge präsentiert werden, die die „reine Form“ der Bewegung darstellt, die sogenannte Kata.

Die Meistergrade (Dan) können ab dem 17. Lebensjahr durch Prüfungen auf Landesebene erworben werden. Hierfür müssen zusätzlich zur vereinsinternen Vorbereitung spezifische Lehrgänge im Bereich der Stand-, Boden- und Bewegungstechniken absolviert werden. Den Abschluss der Prüfung bildet eine sowohl in ihrer Quantität als auch in ihrer Qualität im Vergleich zu den Kyu-Prüfungen deutlich anspruchsvollere Kata. Es können im Judo nur die ersten fünf Dan-Grade durch Prüfung erlangt werden – höhere Dan-Grade werden als besondere Auszeichnungen verliehen.

Schülergrade
Grad 9.Kyu 8.Kyu 7.Kyu 6.Kyu 5.Kyu 4.Kyu 3.Kyu 2.Kyu 1.Kyu
Name Ku-Kyu Hachi-Kyu Shich-Kyu Roku-Kyu Go-Kyu Shi-Kyu San-Kyu Ni-Kyu Ichi-Kyu
Farbe weiß weiß-gelb gelb gelb-orange orange orange-grün grün blau braun
Alter 8 „10“ 11 „12“ 13
Für die Erlangung von Kyu-Graden gelten folgende Mindestalter

5. Kyu (oranger Gürtel) vollendetes 8. Lebensjahr
3. Kyu (grüner Gürtel vollendetes 11. Lebensjahr
1. Kyu (brauner Gürtel) vollendetes 13. Lebensjahr (Wahlbereiche Kata und Randori/Shiai)
1. Kyu (brauner Gürtel) vollendetes 14. Lebensjahr (Wahlbereiche SV und Taiso)

Was muss ich für die Prüfungen können?

Unsere Trainer beschäftigen sich neben dem eigentlichen Trainingsbetrieb bei Bedarf in extra Trainingseinheiten mit dem Erlernen des geforderten Prüfungsprogrammes. Uns gelingt es so, jeden motivierten Judoka ideal vorzubereiten. Das Bestehen der Prüfung ist so logische Konsequenz.

Wir, das Trainerteam, richten uns nach dem neuen Judo-Prüfungsprogramm des DJB und werden bei einer Überprüfung, u.a. trainingsbegleitend, die Dinge abfragen, die wir während des Trainings gezeigt und geübt haben. Zur Orientierung, Unterstützung und Vorbereitung nutzt das neue Judo-Prüfungsprogramm des DJB:

 

 

Wo und wann kann ich Prüfungen ablegen?

Die Gürtelprüfungen werden bis zum braunen Gurt bei uns im Verein abgelegt. Am Tag der Prüfung muss der Judopass mit gültiger Jahressichtmarke vorliegen. Auf der entsprechenden Seite im Pass trägt der Prüfer den Tag der Prüfung ein und bestätigt das Bestehen durch das einkleben einer offiziellen Prüfungsmarke. Zusätzlich erhält jeder Prüfling eine Prüfungsurkunde.

Vereinsprüfung | 20.12.2016 | Kronshagen

Wo kann ich höhere Prüfungen ablegen?

Prüfungen für den blauen (2.Kyu) und braunen (1.Kyu) können auch im jeweiligen Bezirk abgenommen werden. Der JVSH bietet regelmäßig Lehrgänge an, die zusammen mit der vereinsinternen Vorbereitung durch unsere Trainer das jeweilige Prüfungsprogramm komplett abdecken.
Prüfungen für den schwarzen Gürtel bis hin zum fünften Dan werden ebenfalls vom Judo-Verband Schleswig-Holstein organisiert. Über das Jahr verteilt werden hierfür in ganz Schleswig-Holstein Lehrgänge angeboten.

Blau- und Braungurtprüfung | 10.12.2016 | Kiel