Einleitung
Der Deutsche Judo-Bund (DJB) hat 2012 die DJB-Wettkampflizenz eingeführt, um ein einheitliches Lizenzierungsverfahren im Judosport zu erreichen und so unter anderem einen dopingfreien Sport zu unterstützen. Alle Wettkampflizenzbesitzer müssen daher die Anti-Doping-Erklärung, die Schiedsvereinbarung sowie die Datenerklärung unterschreiben.
Darüber hinaus hat die Internationale Judo-Föderation (IJF) in Kooperation mit der Europäischen JudoUnion (EJU) zu Beginn des Jahres 2015 eine neue ID-Karte eingeführt. Die IJF-ID-Karte ist zwingende Voraussetzung für den Nationalkader, um bei einem IJF– oder EJU-Event an den Start gehen zu können (u.a. European Judo Cups und anschließenden Trainingscamps). Im wesentlichen für den Nationalkader!
Wie wird eine Wettkampflizenz beantragt?
Jede/r Wettkämpfer/in kann die DJB-Wettkampflizenz selbst und direkt beantragen. Hierzu führt man auf der Internetseite des DJB Judo-Portals (portal.judobund.de) folgende Schritte durch:
- Auf die Internetseite: https://portal.judobund.de/
- Auf der linken Seite für Athleten auf „Wettkampflizenz beantragen“ klicken
- Entsprechend die Daten ausfüllen
- Dokumente herunterladen und ausdrucken
- Dokumente durchlesen und unterschreiben
- Dokumente an den DJB schicken (mit normaler Post, weder Fax- noch E-Mail-Versand möglich).
Wenn die Dokumente beim DJB eingegangen und bearbeitet worden sind, erhält der Athlet/in eine E-Mail mit der Wettkampflizenznummer.
Wer braucht eine Wettkampflizenz?
Seit 2012 benötigen alle Athleten/innen die in der Altersklasse U18 oder darüber hinaus starten eine gültige DJB-Wettkampflizenz des laufenden Jahres. Dieses gilt auch für Athleten/innen, die z.B. als letzter Jahrgang U15 bei den Mannschaftsmeisterschaften in der U18 starten.
Seit 2015 benötigen alle Athleten/innen (im wesentlichen der Nationalkader!) die in der Altersklasse U18 oder darüber hinaus international starten eine gültige IJF-ID-Karte des laufenden Jahres.
Bei welchen Wettkämpfen wird die Wettkampflizenz kontrolliert?
Die DJB-Wettkampflizenz ist bei allen Meisterschaften und Ligen ab Landesebene vorzuweisen. Dieses sind auf Landesebene: LEM U18, LMM U18, LEM U21, LEM Herren/Frauen, Landesliga Herren und Frauen.
Über den Schleswig-Holsteinischen Judo-Verband hinaus ist immer eine Wettkampflizenz nötig. Dieses gilt sowohl für den Einzelbereich (NDEM U18, NDEM U21, DEM U18, DEM U21, NDEM Herren/Frauen, etc.), als auch für die Ligen (Regionalliga, 1./2. Bundesliga), aber auch für andere Wettbewerbe wie etwa in der Kata und bei Ü30-Meisterschaften.
Die IJF-ID-Karte ist zwingende Voraussetzung für den Nationalkader, um bei einem IJF– oder EJU-Event an den Start gehen zu können (u.a. European Judo Cups und anschließenden Trainingscamps).
Beantragung der IJF-ID-Karte:
- Infos und Bestellunterlagen zur IJF-ID-Karte über die Judobundseite: https://www.judobund.de/djb-info/wettkampfinfos-djb/ijf-id-karte/
- Ab sofort kann die IJF-ID-Card über die Online-Plattform dokume.net bestellt werden. Nach eurer Anmeldung über https://djbportal.dokume.net/ schnell und einfach die neue IJF-ID-Card ordern.
Wie lange ist die Lizenz gültig?
Die DJB-Wettkampflizenz ist jeweils bis zum 28. Februar des kommenden Jahres gültig. Wenn sich persönliche Daten im Laufe des Jahres ändern ist der/die Athlet/in für die Anpassung der Daten selbst verantwortlich. Nach einem Jahr muss die Wettkampflizenz erneut verlängert werden.
Die Verlängerung bzw. Neubeantragung der IJF-ID-Karten erfolgt auf der Internetseite: https://djbportal.dokume.net/
Was kostet die Wettkampflizenz?
Die DJB-Wettkampflizenz kostet pro Jahr 12€, die IJF-ID-Karte 65€ (Angaben ohne Gewähr).
Wann ist die Wettkampflizenz gültig?
Der DJB wird eine DJB-Wettkampflizenznummer vergeben, wenn die Jahresgebühr bezahlt worden ist und alle drei Erklärungen (Anti-Doping-Erklärung, Schiedsvereinbarung, Datenerklärung) unterschrieben und im Original beim DJB eingegangen sind. Als Bestätigung erhält der/die Athlet/in eine DJB-Wettkampflizenzkarte mit der persönlichen DJB-Wettkampflizenznummer.
Was ist mit minderjährigen Judoka?
Bei minderjährigen Judoka müssen die Erziehungsberechtigten ebenfalls die genannten Unterlagen unterschreiben. Alle Mitglieder, die 18 Jahre alt werden, müssen ihre DJB-Wettkampflizenz unmittelbar nach Ihrem Geburtstag neu beantragen und die entsprechenden Angaben dann eigenhändig unterschreiben. Sofern es sich um eine Veränderung im laufenden Jahr handelt, ist diese Neuausstellung kostenlos.
Ist das Geburtsdatum im neuen Jahr, also vom 1.1.-28.2., dann gilt dies bereits für das neue Jahr und die jeweilige Jahresgebühr von 12€ ist zu bezahlen.
Weitere Informationen sind direkt beim DJB zu finden
Anti-Doping Zertifizierung (JVSH)
Alle Athlet*Innen (PK/LK) ab U 15 sind verpflichtet, dass das Anti Doping Zertifikat für das aktuelle Jahr vorgelegt wurde, ohne den Nachweis gibt es weder die 1/3 Lösung noch andere Zuwendung!
Das Zertifikat ist in pdf-Form an anti-doping@jvsh.de bis zum 31.01. jeden Jahres zu senden.
Zum e-Learning mit anschließendem Zertifikat:
- https://www.gemeinsam-gegen-doping.de/e-learning
- JVSH-Richtlinie-zur-Individualfoerderung.pdf
- JVSH-Leistungssportkonzept.pdf
Konsequenzen für Athleten ohne Nachweis, behält sich der JVSH vor.
Für Fragen stehen euch die jeweiligen Landestrainer und der Anti-Doping-Beauftragte gerne zur Verfügung.
Gez. Hardy Schwarten