Mitgliedschaft + Beitrittserklärung

Sollte ihnen das Training gefallen, können sie sich vom Trainer ein Anmeldeformular holen oder sie laden es sich direkt hier herunter. Nachdem sie das Anmeldeformular ausgefüllt, ausgedruckt und unterschrieben haben überreichen sie es einfach dem Abteilungsleiter oder einem Trainer:in.

Kinder U18

63,00pro Quartal
  • zzgl. einmalige Aufnahmegebühren von 20€
  • Automatisch wird über den Verein der persönliche Judopass beantragt. Einmalige Judopassgebühr: 35,00€
  • Damit der Pass seine Gültigkeit behält ist eine jährlich aktuelle Beitragsmarke notwendig. Jährlich zum Jahresbeginn werden eingezogen: 22,00€
  • Download Beitrittserklärung:
  • Bestellung Judopass:

Studi / Azubi

69,75pro Quartal
  • zzgl. einmalige Aufnahmegebühren von 20€
  • Automatisch wird über den Verein der persönliche Judopass beantragt. Einmalige Judopassgebühr: 35,00€
  • Damit der Pass seine Gültigkeit behält ist eine jährlich aktuelle Beitragsmarke notwendig. Jährlich zum Jahresbeginn werden eingezogen: 22,00€
  • Download Beitrittserklärung:
  • Bestellung Judopass:

Ab 18 Jahre

81,00pro Quartal
  • zzgl. einmalige Aufnahmegebühren von 20€
  • Automatisch wird über den Verein der persönliche Judopass beantragt. Einmalige Judopassgebühr: 35,00€
  • Damit der Pass seine Gültigkeit behält ist eine jährlich aktuelle Beitragsmarke notwendig. Jährlich zum Jahresbeginn werden eingezogen: 22,00€
  • Download Beitrittserklärung:
  • Bestellung Judopass:

Dies ist ein Ausschnitt der möglichen Mitgliedschaften. Weitere Infos rund um die Mitgliedschaft finden sie auf der Vereinsseite des TSV Kronshagen.

Probetraining

Nach vorheriger Anfrage über Abteilungsleiter Kai Onur per Kontaktformular ist ein Probetraining mo, mi oder fr von 15.45-17.15 Uhr möglich. Wir bitten um Verständnis, da wir Anfängertraining nur im Kindesalter (Alter 6 bis 8 Jahre) anbieten können.

Fürs Probetraining reichen saubere Jogginghose und T-Shirt.

Trainingsort: Kleine Turnhalle der Eichendorff-Schule (Gymnastikraum), Eichkoppelweg 26, 24119 Kronshagen.

Für Neu-, Wieder- und Quereinsteiger im Jugend- und Erwachsenenalter haben wir gegenwärtig keine zeitlichen und räumlichen Kapazitäten. Unser Fokus und unsere Strategie liegt hauptsächlich auf der Entwicklung unseres eigenen Nachwuchs

Mitgliedsbeiträge

Die Kosten beinhalten zum einen den Vereinsbeitrag für den TSV-Kronshagen und zusätzlich den Spartenbeitrag. Der unteren Tabelle können Sie die individuellen Beiträge entnehmen. Der Bankeinzug erfolgt immer quartalsmäßig, jeweils zum Quartalsanfang!

Mitgliedschaft Mitglieds- & Spartenbeitrag im Monat Mitgliedsbeitrag pro Quartal zzgl. einmalige Aufnahmegebühren
Kinder U18 9,00 € + 12,00 Euro 63,00 Euro 20,00 Euro
Studenten / Azubis 11,25 € + 12,00 Euro 69,75 Euro
Erw. ab 18 Jahre 15,00 € + 12,00 Euro 81,00 Euro

Warum zahlt man einen zusätzlichen Spartenbeitrag?

Mit dem zusätzlichen Spartenbeitrag versuchen wir einem immer wiederkehrenden Problem vorzubeugen: Wir sind der Auffassung, dass eine gute Ausbildung bereits bei den Kleinsten beginnen muss. Deswegen werden die Jungen und Mädchen in unserer Sparte von Anfang an von Trainern angeleitet, die nicht nur selbst erfolgreiche Judokämpfer waren bzw. noch sind, sondern auch über eine fundierte Ausbildung und langjährige Erfahrungen verfügen. Besonderen Wert legen wir dabei auf ihre sozialen Kompetenzen. Diese Fähigkeiten spiegeln sich insbesondere in der Freude am Umgang mit jungen Menschen wieder. Ebenfalls befähigen sie, integrativ zu handeln und so die Begeisterung am Judosport und ein „Wir“-Gefühl zu vermitteln. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Förderung unserer jungen Talente, welche zum Teil sehr zeitaufwendig und kostenintensiv ist (Lehrgänge, Turniere, spezielle Trainingseinheiten und weiteres). Um die Qualität der Ausbildung zu erhalten und unsere Trainer weiterhin fundiert fortbilden zu können, sind wir auf die Bereitschaft unserer Mitglieder angewiesen, einen gesonderten Spartenbeitrag zu entrichten.

Judopass

Neben der Anmeldung wird automatisch der persönliche Judopass vom Verein beantragt, der derzeit einmalig 40€ kostet. Dieser Pass ist dann der „treue Begleiter“ durch das gesamte „Judoleben“. Die Verwaltung und Verteilung der Judopässe wird vom Spartenleiter übernommen. Nach Erhalt des Judopasses darf vom Mitglied automatisch der weiß-gelbe Judogürtel getragen werden (Ab Februar 2023 nach neuem Graduierungssystem). Zu bevorstehenden Judo-Maßnahmen (z.B. Meisterschaften) bringen die Athleten ihren Judopass dann immer mit. Falls ein Judopass vorhanden ist, braucht natürlich kein weiterer bestellt werden.
Damit der Pass seine Gültigkeit behält ist eine jährlich aktuelle Jahresbeitragsmarke notwendig.

Jahresbeitragsmarke

Jedes Jahr muss auf den letzten Seiten des Judopasses eine Jahresbeitragsmarke eingeklebt werden. Der Preis der Marke von derzeit 22€ wird automatisch am Anfang eines jeden Jahres per Lastschrift über den Verein von jedem Mitglied eingezogen. Ausschließlich mit aktueller und fortlaufender Beitragsmarke hat man die Möglichkeit an Wettkämpfen, Prüfungen, Lehrgängen und anderen Maßnahmen teilzunehmen.

Grundsätzliches zur Beitragszahlung

Wir möchten darauf hinweisen, dass Sie im Sportverein kein Kunde, sondern Mitglied und damit Teil des Vereins sind. Sie buchen keinen explizit benannten Kurs für einen festgelegten Beitrag, der zu einem bestimmten Zeitpunkt oder in einem bestimmten Zeitraum stattfindet. Der Mitgliedsbeitrag ist also kein Entgelt für die Nutzung des Sportangebotes, sondern ein finanzieller Beitrag um den Verein als solches zu unterstützen und die Verwirklichung des Vereinszwecks zu ermöglichen. Zur Verwirklichung des Vereinszwecks gehören u.a. die Förderung des Sports durch die Organisation des Sport-, Spiel- und Übungsbetriebs, die Teilnahme an Turnieren, Wettkämpfen und Aufführungen, die Aus- und Weiterbildung von Übungsleitern und Trainern und vieles mehr. Damit verbunden hat der Verein finanzielle Verpflichtungen wie Versicherungsbeiträge, Verbandsabgaben und Gehälter zu zahlen. Sportgeräte und eigene Anlagen müssen gepflegt und instandgehalten werden, was ebenfalls Kosten verursacht. Diese laufenden Kosten sind durch die Corona-Pandemie nicht weggefallen. Allein aus diesem Grund ist eine Erstattung von Beiträgen schon nicht möglich. Eine Erstattung der Mitgliedsbeiträge ist aufgrund vereinsrechtlicher und steuerrechtlicher Vorgaben sogar verboten (Mittelverwendungsgebot §55 Nr.1 AO), eine Zuwiderhandlung gefährdet die Gemeinnützigkeit des Vereins. Vielen Dank, dass so viele von Ihnen dem Verein treu bleiben und unterstützen.

Beendigung der Mitgliedschaft

Der Austritt muss dem Verein schriftlich erklärt werden (gem. neuer Satzung – Eingang 4 Wochen VOR Ende des Quartals!). Er kann nur zum Schluss eines Quartales erfolgen, wenn der Beitrag bis zum Ende des laufenden Quartals entrichtet ist. Maßgebend ist der Tag des Eingangs beim Verein.

Die Kündigung läuft ausschließlich über die Geschäftstelle des Vereins TSV Kronshagen.

Alle Angaben und Inhalte sind ohne Gewähr, Irrtum und Änderungen vorbehalten.

KONTAKT

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