Zuletzt geändert: Sonntag, 01. August 2021
Liebe Spartenmitglieder, vom 2. bis 22. August 2021 bietet die Judosparte folgende Trainingsangebote an:
Judotraining für Kinder
In festen Gruppen mit maximal 20 Teilnehmer in der Judo-Trainingshalle.
montags, mittwochs und freitags
- 16:00-17:00 Uhr Anfänger
- 17:15-18:45 Uhr Fortgeschritten I
Judo- und Athletiktraining für Jugendliche & älter
In festen Gruppen mit maximal 20 Teilnehmer in der Judo-Trainingshalle, Laufen auf dem Rasenplatz und Athletik in der großen Trainingshalle.
montags, mittwochs und freitags
- mo 19:00-21:00 Uhr Fortgeschritten II (Judo)
- mi 18:00-21:00 Uhr Fortgeschritten II (Laufen 18:00-19:00 Uhr, Judo 19:00-21:00 Uhr)
- fr 18:30-21:00 Uhr Fortgeschritten II (Athletik 18:30-19:30 Uhr, Judo 19:30-21:00 Uhr)
Hinweis
Die Teilnahme an den Trainingsangeboten ist ausschließlich den Mitgliedern der Judosparte vorbehalten und nur nach vorheriger Anmeldung über unser Buchungssystem möglich. Wir bitten das zu berücksichtigen.
Probetraining
Nach vorheriger Anfrage über Abteilungsleiter Kai Onur per Kontaktformular ist ein Probetraining montags, mittwochs oder freitags von 16.00-17.00 Uhr möglich. Begleitende Eltern dürfen während des Trainings nicht in die Trainingshalle und nur ein Elternteil kann auf Entfernung mit Mund-Nasen-Schutz auf dem Flur warten. Wir bitten um Verständnis, da wir Anfängertraining nur im Kindesalter (Jg. 2012-2015) anbieten können. Für Neu- und Quereinsteiger im Jugend- und Erwachsenenalter haben wir gegenwärtig keine zeitlichen und räumlichen Kapazitäten.
Wichtige Links
- Landessportverband SH:
Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen – gültig vom 26. Juli bis 22. August - Aktuelle Landesverordnung:
Landesverordnung und Erlasse zum Umgang mit SARS-CoV-2 - Aktuelle Pressemitteilung des Landes:
Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Sie tritt am 26. Juli in Kraft. - Veranstaltungsstufenplan des Landes:
Stufenkonzept für Veranstaltungen in Schleswig-Holstein (Stand 26. Juli 2021) - FAQ-Seite Land:
FAQ-Seite der Landesregierung - Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung:
COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung – SchAusnahmV